Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Leistungen, die der Sicherung der ärztlichen Behandlung dienen. Dazu zählen das Bereitstellen und Verabreichen der Medikamente, Wundversorgung und Verbandswechsel, Injektionen, zum Beispiel Insulin bei Diabetes oder Heparin zur Thrombosevorbeugung, Blutdruck- und Pulsmessungen (“Vitalzeichenkontrollen”), das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und vieles mehr. Grundsätzlich müssen die Einzelleistungen bei den Krankenkassen beantragt werden. Erforderlich ist hierfür eine ärztliche Verordnung, die genau beschreibt, welche Leistungen wie oft und auf Grund welcher Diagnosen erbracht werden müssen. Verordnungen häuslicher Krankenpflege – so lautet die offizielle Bezeichnung des dafür vorgesehenen Formblattes – müssen grundsätzlich von niedergelassenen Haus- oder Fachärzten ausgestellt werden. Krankenhausärzte machen in den Entlassungsbriefen an ihre niedergelassenen Kollegen Therapievorschläge, die dann von dem weiterbehandelnden Arzt bei der Verordnung berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen, bei planbaren Krankenhausaufenthalten solche Fragen im Vorwege mit Ihrem behandelnden Arzt und mit einem Pflegedienst in Ihrer Nähe abzuklären.

Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?

Damit Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Der voraussichtliche Pflegebedarf muss mindestens 1/2 Jahr bestehen, um Ansprüche geltend zu machen. Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder anderen Prüfungsorganisation überprüfen Ihren Pflegegrad auf Basis eines Fragenkatalogs und entscheiden entsprechend des Gutachtens über die zuständige Pflegekasse sowie die Billigung oder Ablehnung eines Pflegegradantrags. Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Sollten Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, den Restbetrag zu zahlen, können Sie Unterstützung über das Grundsicherungs- und Sozialamt beantragen. Wir beraten Sie über alle Möglichkeiten der Finanzierung und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Falls Ihr Hilfebedarf nicht so ausgeprägt ist, Sie aber trotzdem unseren ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, besteht die Möglichkeit, diese Hilfe selbst zu zahlen. Wir beraten Sie über entstehende Kosten und erstellen einen individuellen Kostenvoranschlag.
Weiter Informationen zu diesem Thema erhalten Sie jederzeit in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Mitarbeiter.

Was kann ich tun, wenn ich Hilfe bei der Körperpflege und beim Ankleiden brauche?

Damit Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Der voraussichtliche Pflegebedarf muss mindestens 1/2 Jahr bestehen, um Ansprüche geltend zu machen. Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder anderen Prüfungsorganisation überprüfen Ihren Pflegegrad auf Basis eines Fragenkatalogs und entscheiden entsprechend des Gutachtens über die zuständige Pflegekasse sowie die Billigung oder Ablehnung eines Pflegegradantrags. Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Sollten Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, den Restbetrag zu zahlen, können Sie Unterstützung über das Grundsicherungs- und Sozialamt beantragen. Wir beraten Sie über alle Möglichkeiten der Finanzierung und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Falls Ihr Hilfebedarf nicht so ausgeprägt ist, Sie aber trotzdem unseren ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, besteht die Möglichkeit, diese Hilfe selbst zu zahlen. Wir beraten Sie über entstehende Kosten und erstellen einen individuellen Kostenvoranschlag.
Weiter Informationen zu diesem Thema erhalten Sie jederzeit in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Mitarbeiter.

Wer führt die medizinische Versorgung bei mir Zuhause durch?

Die medizinische Behandlungspflege wird grundsätzlich von unseren examinierten Pflegekräften geleistet. Zu ihren Aufgaben gehören das Wechseln von Verbänden, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, die Medikamentengabe, die Wundversorgung, das Verabreichen von Spritzen und Infusionen, das Messen von Blutzucker und Blutdruck und vieles mehr. Bei besonderen Anforderungen, wie der Versorgung von chronischen oder postoperativen Wunden oder der intensivierten Insulintherapie bei Diabetes, verfügen wir in unseren Ambulanten Pflegedienst über Spezialisten. Wir bieten für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig Fort- und Weiterbildungen an. Dadurch verfügen sie jederzeit über neueste pflegewissenschaftliche Erkenntnisse.

Wer kann mir Essen nach Hause liefern?

Wenn Sie täglich eine warme und leckere Mahlzeit ins Haus geliefert bekommen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Essensdienst. Unser Essensdienst liefert Ihnen auch schon für nur einen Tag warmes Essen. Sie können aus mehreren täglich wechselnden Gerichten wählen und die Belieferung jederzeit abbestellen.

Wer hilft mir im Haushalt?

Zu den Hilfen gehören: Einkaufen von Lebensmitteln, Reinigen der Wohnung, Abwaschen, Müllentsorgung, Wäsche waschen und bügeln, Flurreinigung und vieles mehr.
Wir beraten Sie, wenn es darum geht, Ihre Wohnung sicherer zu gestalten, indem wir Sturzquellen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung aufzeigen. Wir möchten, dass Sie sich in einer sauberen und sicheren Umgebung wohl fühlen.

Was kann ich tun, wenn ich die Versorgung meiner kleinen Kinder nicht bewältigen kann?

Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn Ihre Kinder unter 12 Jahren sind. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob diese Leistungen bewilligt werden. Die Dauer ist meist auf 28 Tage begrenzt. Auch wenn Sie durch Schwangerschaftsbeschwerden oder direkt nach einer Geburt den Haushalt nicht alleine weiterführen können, übernehmen einige Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Wer kann mich zum Arzt fahren oder bei Behördengängen begleiten?

Wir bieten Ihnen einen Fahr- und Begleitdienst zum Arzt oder zu Behörden an und helfen Ihnen dabei, notwendige Formulare auszufüllen. Sie können auch mit Ihnen Veranstaltungen besuchen oder einfach nur mit Ihnen spazieren gehen.

Wie bekomme ich die nötigen technischen Hilfen?

Viele Pflegebedürftige benötigen “Pflegehilfsmittel” oder technische Hilfen, von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle und Gehhilfen bis hin zum Pflegebett. Wir beraten Sie hinsichtlich des Bedarfs und informieren Ihre Pflegekasse, welche Pflegehilfsmittel oder technische Hilfen erforderlich sind. Die Pflegekasse veranlasst daraufhin alles Weitere. Wurden die Hilfsmittel bewilligt, vermitteln wir sie nach Wunsch. Außerdem leiten wir Sie und Ihre Angehörigen dabei an, wie zum Beispiel Gehhilfen benutzt werden oder ein Pflegebett funktioniert. Die Pflegekassen können auch finanzielle Zuschüsse für die Verbesserung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch die häusliche Pflege erst ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Haltegriffe an der Badewanne oder das Entfernen von Schwellen, um die Sturzgefahr zu verringern.

Was bedeutet Modernes Wundmanagement?

Durch die interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Wunden wird eine optimale diagnostische und therapeutische Versorgung angestrebt. Dies erfordert eine fachübergreifende Zusammenarbeit nicht nur zwischen stationären und ambulanten ärztlichen Berufsgruppen, sondern auch zwischen Pflegediensten und Wundtherapeuten. Auch das Einbeziehen der Angehörigen in die Dekubitusprophylaxe ist ein wichtiger Bestandteil eines modernen Wundmanagements.

Was bedeutet Palliative Fachpflege?

Durch unsere speziell ausgebildeten Fachkräfte in der Palliativpflege, haben Sie die Möglichkeit, auch bei schwerer Krankheit sich Zuhause pflegen zu lassen. Wir lindern nicht nur Ihre körperlichen Schmerzen, sondern möchten Sie und Ihre Angehörigen auch auf dem letzten Lebensweg begleiten und Ihnen beistehen. Die Lebenswerk Sterbebegleitung ist von einem würdevollen Umgang mit Sterbenden auf der Grundlage der christlichen Ethik geleitet. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche zur Sterbebegleitung, zu Ritualen, auch anderer religiöser Gemeinschaften und Kulturen sowie eine eventuelle Patientenverfügung.

Gibt es Schulungsmöglichkeiten für Angehörige?

Zu einer umfassenden Betreuung gehört auch das Einbeziehen von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen. Es liegt bei Ihnen, wer wie weit einbezogen werden soll. Die Angehörigen werden auf Wunsch von uns angeleitet und zur Mitarbeit motiviert.
Sie können auch an Schulungsmaßnahmen teilnehmen, die von den Pflegekassen finanziell gefördert werden. Für viele Angehörige ist es wichtig, aktiv an der Pflege teilnehmen zu können. Eine Schulung gibt Ihnen die erforderliche Sicherheit.

Wohin geht mein Geld?

Alle erbrachten Leistungen werden auf vorgeschriebenen Formularen dokumentiert. Diese müssen von Ihnen gegengezeichnet werden. Danach rechnet der Pflegedienst diese mit der Pflegeversicherung ab. In den Abrechnungsunterlagen werden Art, Menge, Preis und Datum der erbrachten Leistung aufgeführt. Dabei sind die Beträge, die für die einzelnen Leistungen abgerechnet werden können, festgeschrieben. Sie können jederzeit nachvollziehen, ob alle Pflegeleistungen erbracht und ordnungsgemäß abgerechnet werden.

Ist die Versorgung Schwerstbehinderter möglich?

Es werden erwachsene Schwerstbehinderte oder andere Menschen mit Assistenzbedarf betreut. Wir helfen ihnen, ihr Leben soweit es geht, nach eigenen Wünschen zu gestalten. Ebenso werden Kinder und Jugendliche betreut, die einen hohen Bedarf an Pflege im häuslichen Bereich haben oder die eine Begleitung in den Kindergarten oder die Schule brauchen.
Es ist uns wichtig, so viel Hilfe wie nötig und so viel Unabhängigkeit wie möglich zu bieten!

Was kann ich bei einem Notfall Zuhause tun?

Wenn Sie mehr Sicherheit für sich Zuhause wünschen, haben Sie die Möglichkeit, ein Hausnotrufsystem einrichten zu lassen. Durch nur einen Knopfdruck können Sie in Notfällen schnelle und jederzeit verfügbare Hilfe herbeirufen. Wir können zwischen Ihnen und einem Anbieter dieser Notrufsysteme vermitteln. In der Regel erfolgt der Anschluss über Ihr Telefon. Wenn Sie möchten, sind wir dabei, wenn das System bei Ihnen eingerichtet wird.

Gibt es die Möglichkeit der temporären Vertretung von pflegenden Angehörigen?

Auch Ihre Angehörigen brauchen mal Urlaub oder können krank werden. Wir stellen sicher, dass Sie ohne Unterbrechung die Pflege erhalten, die Sie brauchen. Sie haben die Möglichkeit, sich durch unseren ambulanten Pflegedienst weiterhin Zuhause betreuen zu lassen. Rufen Sie uns jederzeit gern dazu an!

Was passiert in der Kurzzeitpflege?

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Angebot, das zur Überbrückung genutzt werden kann, wenn pflegende Angehörige durch Krankheit ausfallen oder einmal Urlaub brauchen sowie beim Übergang vom Krankenhaus zurück in die eigene Wohnung. Wenn Sie aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber noch nicht fit genug sind, um in den eigenen vier Wänden zu Recht zu kommen oder diese umgestaltet werden müssen, haben Sie für eine begrenzte Zeit Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Auch in anderen Krisensituationen, wenn die häusliche Pflege nicht sichergestellt ist, bietet die Kurzzeitpflege eine gute Möglichkeit, mit kompetenter Pflege und Betreuung einen Zeitraum von mehreren Wochen zu überbrücken. Viele Senioren- und Pflegeheime haben so genannte „eingestreute” Plätze für die Kurzzeitpflege, also keinen gesonderten Bereich, der ausschließlich hierfür reserviert ist. Sie nehmen am alltäglichen Leben teil, werden rund um versorgt und betreut und können so einen ersten Eindruck von unseren Partner Senioren- und Pflegeheimen Wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten, stellen Sie für eine Kostenübernahme einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegeversicherung übernimmt unabhängig von der Pflegestufe pro Kalenderjahr höchstens 1.510 Euro für maximal 28 Tage. Im Einzelfall kann die Hilfe der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombiniert werden und damit zweimal im Jahr bewilligt werden. Die Einrichtungen unterstützen Sie bei der Kostenklärung.

Welche Möglichkeiten bietet die Tagespflege?

Wenn Sie zu Hause wohnen, aber stundenweise eine Betreuung benötigen, etwa, weil Ihre Angehörigen berufstätig sind oder eine regelmäßige Entlastung brauchen, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Bei Bedarf können über einen Fahrdienst auch Tagesausflüge unternommen werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter holen Sie morgens ab und bringen Sie abends wieder nach Hause. Wir kochen für Sie, führen die pflegerische Versorgung fort und bieten Ihnen Beschäftigung für den Tag. Als Gast in unserer Tagespflege haben Sie die Sicherheit einer fachkundigen Pflege. Besonders für Menschen, die an Demenz erkrankt sind, ist es wichtig, tagsüber in Gesellschaft zu sein und einen gleichmäßigen, strukturierten Tagesablauf zu haben. Wir versuchen jeden Menschen, seinen individuellen Fähigkeiten entsprechend, zu unterstützen und zu fördern. Die Tagespflege kann von montags bis sonntags an einem oder an mehr Tagen in Anspruch genommen werden. Über einem Besuch und einem persönlichen Gespräch vor Ort würden wir uns freuen. Lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Sollten Sie noch offene Fragen, Anregungen oder ganz individuelle Wünsche haben, zögern Sie nicht, uns jederzeit dazu zu kontaktieren. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail und lassen sich persönlich beraten. Wir freuen uns darauf von Ihnen zu hören!

Standort Baddeckenstedt:

Telefon: 05345 9897920
PDL.BD@eden-pflege.de

Anlaufstelle Cremlingen:

Telefon: 05345 9897920
PDL.CR@eden-pflege.de