Mit den Möglichkeiten unseres ambulanten Pflegedienstes möchten wir Ihnen die Sicherung und Steigerung Ihrer Lebensqualität in Ihrem eigenen Haushalt bieten. Unsere Leistungen im Bereich „Ambulante Pflege“ sollen dazu beitragen, kranke und pflegebedürftige Menschen jeden Alters zu versorgen, zu pflegen und vor allem zu ihrer Zufriedenheit zu betreuen. Auch schwerkranken Menschen möchten wir mit unseren Leistungen die Möglichkeit bieten, in ihren eigenen vier Wänden zu genesen. Die neuste Medizintechnik macht es uns möglich, Sie bei einem erfüllten und vor allem selbstbestimmten Leben zu Hause zu unterstützen, indem Ihnen medizinische Intensivversorgung und pflegerische Betreuung nicht nur stationär, sondern durch uns auch zu Hause angeboten werden.

Seit dem Jahr 2017 ist der Begriff der Pflegebedürftigkeit völlig neu definiert. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen. Zeitorientierungswerte spielen nun keine Rolle mehr. Vielmehr geht es darum, ob bestimmte erforderliche Fähigkeiten noch vorhanden sind und die damit verbundenen Tätigkeiten selbstständig, teilweise selbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt werden können.

Die betreffenden Fähigkeitsstörungen werden in folgende Bereiche aufgeteilt:

Mobilität
Inwiefern ist freie Bewegung (aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen im Bett) möglich?

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Können noch Entscheidungen gefällt, Orte und Personen erkannt, komplexe Handlungen durchgeführt werden?

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Gibt es motorische, (auto)aggressive Auffälligkeiten im Verhalten? Bestehen (irrationale) Ängste, Wahnvorstellungen, Depressionen?

Selbstversorgung
Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung etc. noch selbstständig zu vollziehen?

Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen und Belastungen
Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z. B. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig?

Gestaltung des Alltags
Kann der Tagesablauf noch selbstständig gestaltet und an eventuelle Veränderungen angepasst werden? Wird mit anderen Menschen normal interagiert?

Wertigkeit der Fähigkeitsstörungen, die für die ambulante Pflege wichtig sind

Diagramm zur ambulanten Pflege - Baddeckenstedt, Cremlingen und Lutter am Barenberge
  • Mobilität
    (10 %)
  • Kognitiv / Verhalten
    (15 %)
  • Selbstversorgung
    (40 %)
  • Behandlung / Therapie
    (20 %)
  • Alltagsgestaltung
    (15 %)

Quelle: kv-media.de

Grundlage für die ambulante Pflege sind die Pflegegrade, in die Patienten vorab eingeteilt werden. Diese werden mit Hilfe eines komplexen Punktesystems ermittelt, das den Grad der Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit darstellt. Ob jemand die Voraussetzungen für die Leistungen der Pflegekasse erfüllt hat, beurteilen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen. Die speziell ausgebildeten Pflegekräfte und Ärzte besuchen Betroffene zu Hause oder in den entsprechenden Pflegeeinrichtungen, um sich direkt vor Ort ein Bild von dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit der Patienten machen zu können. Solch ein Hausbesuch kann bis zu einer Stunde dauern. Eingeteilt werden Patienten anschließend in fünf unterschiedliche Pflegegrade.

Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)

Besondere Bedarfskonstellation

Gemäß § 15 Abs. 4 SGB XI besteht die Möglichkeit, als Pflegebedürftiger mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf dem Pflegegrad 5 eingestuft zu werden, auch wenn die Gesamtpunkte der Ermittlung unter 90 liegen. Als besondere Bedarfskonstellation ist bisher ausschließlich die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine anerkannt.

Pflegebedürftige Kinder

Der Pflegegrad pflegebedürftiger Kinder wird durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeitsstörungen mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats werden bei Kindern ausschließlich die Module 3, 4 und 5 gewertet. Anschließend an die Vollendung des 18. Lebensmonats erfolgt auch bei Kindern eine Einstufung in die Pflegegrade anhand der ermittelten Punktzahl.
Eine besondere Bedarfskonstellation kann auch bei Kindern vorliegen.

Pflegebedürftige Kinder im Alter bis zu 18 Monaten werden abweichend von den oben genannten Punktwerten wie folgt eingestuft:

  • ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 2,
  • ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 3,
  • ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 4,
  • ab 70 bis 100 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 5.

Leistungen

Monatliche Leistungen bei ambulanter Pflege

PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Geldleistung ambulant 316 € 545 € 728 € 901 €
Sachleistung ambulant 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €

Monatliche Leistungen bei teilstationärer und stationärer Pflege

PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Leistungsbetrag teilstationär 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Leistungsbetrag stationär 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €

Sie haben offene Fragen zu dem System oder benötigen Unterstützung bei der Organisation erster Schritte? Wenden Sie sich jederzeit gern an uns. Wir beraten Sie und unterstützen Sie gern bei der Beantragung Ihres Pflegegrades!

Standort Baddeckenstedt:

Telefon E-Mail

Anlaufstelle Cremlingen:

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