Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollen hilfebedürftigen Menschen im Haushalt unterstützen und Ihnen die Bewältigung allgemeiner oder pflegebedingter Alltagsanforderungen erleichtern. Vor allem die Entlastung Angehöriger, aber auch individuell benötigte Hilfeleistungen werden hierbei von uns organisiert. Dieses Angebot können alle Pflegebedürftigen nutzen und sich von uns in vielerlei Hinsicht betreuen lassen. Die Pflegekassen zahlen ab dem Pflegegrad 1 eine monatliche Pauschale von 125,00 Euro an Sachleistungen. Dieses Geld darf von Verwaltenden ausschließlich zweckgebunden, für qualitätssichernde Angebote oder aber vor allem zur Entlastung Angehöriger, eingesetzt werden. Zur Finanzierung dieser Leistungen können auch Mittel der Verhinderungspflege eingesetzt werden sowie bis zu 40 Prozent der Beträge, die als Sachleistungen für die häusliche Pflege zur Verfügung stehen.
Zu den Betreuungs- und Entlastungsleistungen zählen beispielsweise:
Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Häusliche Versorgung
Anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Näheres zur Anerkennung der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen regeln die Länder in jeweiligen Rechtsverordnungen, inklusive konkreter Vorgaben zu Qualität Qualitätssicherung. Falls Sie hierzu offene Fragen haben, wenden Sie sich damit gern jederzeit an uns. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren ein ein individuelles Beratungsgespräch.